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Umfragen Steuern Deutschland: Was gilt für Einnahmen aus Umfrageportalen?

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Umfragen Steuern Deutschland in einem Satz: Bleiben deine Einnahmen aus Umfragen unter 256 € im Jahr, sind sie steuerfrei, und wer daneben Lohn bezieht, muss bis 410 € an Nebeneinkünften keine Steuererklärung abgeben. Für die meisten Teilnehmer fällt damit keine Steuer an. Welche Grenze für dich gilt und was du tun musst, wenn du darüber kommst, erklärt diese Seite.

Kurzantwort

  • Einkunftsart: in der Regel Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG)
  • Freigrenze: unter 256 € im Kalenderjahr steuerfrei
  • Mit Lohn: Nebeneinkünfte bis 410 € lösen keine Pflicht zur Steuererklärung aus (§ 46 EStG)
  • Eintragen: in der Anlage SO, Abschnitt Leistungen
  • Gutscheine: zählen mit ihrem Wert mit

Diese Seite erklärt die allgemeinen Regeln und ersetzt keine Steuerberatung. Verbindlich Auskunft geben das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Welche Einkunftsart gilt für Umfrage-Einnahmen?

Wer als Privatperson gelegentlich Umfragen ausfüllt, erzielt in der Regel sonstige Einkünfte, genauer Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG. Darunter fallen Einnahmen aus gelegentlichen Tätigkeiten, die zu keiner anderen Einkunftsart gehören, also weder Lohn noch Gewerbe noch selbständige Arbeit sind.

Mehrere Panels zu nutzen, macht daraus noch kein Gewerbe. Ob eine Tätigkeit im Einzelfall anders einzustufen ist, entscheidet das Finanzamt. Bei normaler Teilnahme an Umfrageportalen musst du kein Gewerbe anmelden.

Die Freigrenze: unter 256 € pro Jahr

Im Gesetz heißt es: Solche Einkünfte sind „nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben“. Die Grenze gilt für alle Einkünfte aus Leistungen zusammen, nicht pro Portal. Dazu zählen neben Umfragen etwa gelegentliche Vermittlungen. Private Verkäufe gehören nicht dazu, für sie gelten eigene Regeln.

Freigrenze, nicht Freibetrag

Bei einem Freibetrag bleibt ein fester Betrag steuerfrei, nur der Rest wird versteuert. Bei einer Freigrenze ist alles steuerfrei, solange du darunter bleibst. Erreichst du sie, zählt der ganze Betrag. Bei 300 € sind also nicht 44 €, sondern 300 € Einkünfte.

Kommst du auf 256 € oder mehr, heißt das noch nicht, dass du Steuer zahlst. Ob und wann du eine Steuererklärung abgeben musst, hängt davon ab, ob du daneben Lohn beziehst.

Mit Lohn: die 410-€-Grenze

Bist du angestellt, gilt § 46 EStG. Eine Steuererklärung musst du wegen Nebeneinkünften erst abgeben, wenn alle Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer abgezogen wurde, zusammen mehr als 410 € im Jahr betragen. Bleiben sie darunter, werden sie auch bei einer freiwilligen Steuererklärung vom Einkommen abgezogen und damit nicht besteuert. Das nennt sich Härteausgleich.

Wichtig: In die 410 € zählen nicht nur Umfragen, sondern alle Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, zum Beispiel auch aus einer Vermietung oder einem kleinen Nebengewerbe. Darüber wird die Steuer schrittweise angehoben, bis die Einkünfte voll besteuert sind.

Ohne Lohn

Schüler, Studierende ohne Job und andere Personen ohne Lohn müssen erst dann eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr gesamtes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Mit Umfragen allein erreicht diese Grenze niemand. Die 256-€-Freigrenze gilt trotzdem: Bleibst du darunter, zählen Umfrage-Einnahmen gar nicht als steuerpflichtige Einkünfte.

Bei Rentnern ist die Lage oft anders, weil viele ohnehin eine Steuererklärung abgeben müssen. Dann gehören Umfrage-Einnahmen ab 256 € in die Anlage SO.

Welche Regel gilt für dich?

Deine Lage Unter 256 € im Jahr 256 bis 410 € Über 410 €
Angestellt, keine Steuererklärung steuerfrei keine Pflicht zur Erklärung, Härteausgleich Erklärung nötig, Einkünfte in die Anlage SO
Steuererklärung wird ohnehin gemacht steuerfrei in die Anlage SO, bei Angestellten durch den Härteausgleich steuerfrei in die Anlage SO, Steuer nach deinem Steuersatz
Ohne Lohn, z. B. Studium steuerfrei Erklärung erst, wenn das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt Erklärung erst, wenn das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag liegt

Die 410 € beziehen sich auf alle Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug zusammen, nicht nur auf Umfragen.

Auch Gutscheine und Prämien zählen

Viele Panels zahlen in Gutscheinen oder Prämien statt in Geld. Steuerlich ändert das nichts: Ein Gutschein über 10 € sind 10 € Einnahmen. Punkte, die noch auf deinem Konto beim Portal liegen, sind dagegen noch keine Einnahme. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem du die Auszahlung oder den Gutschein erhältst.

Umfragen Steuern Deutschland: So gehst du vor

  1. Auszahlungen notieren: Halte jede Auszahlung und jeden eingelösten Gutschein mit Datum, Portal und Betrag fest. Die meisten Portale zeigen eine Übersicht im Mitgliederkonto, dazu kommen Bestätigungsmails und deine PayPal-Übersicht.
  2. Am Jahresende zusammenrechnen: Liegst du unter 256 €, ist nichts zu tun.
  3. Deine Lage prüfen: Als Angestellter zählt, ob alle Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug zusammen über 410 € liegen.
  4. Eintragen, wenn nötig: Die Einkünfte gehören in die Anlage SO, Abschnitt Leistungen. Am einfachsten geht das über ELSTER. Als Bezeichnung genügt „Einnahmen aus Online-Umfragen“.
  5. Belege aufbewahren: Beilegen musst du nichts, aber das Finanzamt kann nachfragen.

Was passiert, wenn du nichts angibst?

Liegst du unter den Grenzen, gibt es nichts anzugeben. Bist du aber zur Steuererklärung verpflichtet oder machst sie ohnehin, gehören Umfrage-Einkünfte ab 256 € hinein. Wer sie dann weglässt, riskiert Nachzahlungen mit Zinsen. Darauf, dass es niemand merkt, solltest du dich nicht verlassen: Verpflichtet zur Angabe bist du selbst, nicht das Portal.

Umfrageportale für Deutschland

In Deutschland nehmen derzeit 17 Portale aus meinem Vergleich neue Mitglieder auf. Welche das sind, wie sie auszahlen und ab welchem Alter du mitmachen kannst, zeigt der bezahlte Umfragen Vergleich. Was sich realistisch verdienen lässt, steht im Verdienst-Ratgeber.

Deutschland, Österreich und die Schweiz im Vergleich

Die Regeln unterscheiden sich deutlich. In Österreich gilt für Einkünfte aus Leistungen eine Freigrenze von 220 €, für Arbeitnehmer und Pensionisten kommt eine 730-€-Grenze für alle Nebeneinkünfte hinzu. In der Schweiz gibt es gar keine Freigrenze, dort gehört jeder Franken in die Steuererklärung. Die Details stehen auf den Seiten zu Österreich und der Schweiz.

Häufige Fragen zu Umfragen und Steuern in Deutschland

Beide, aber für verschiedene Fragen. Unter 256 € sind Einkünfte aus Leistungen gar nicht steuerpflichtig. Die 410 € betreffen Angestellte: Bleiben alle Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug zusammen darunter, müssen sie deswegen keine Erklärung abgeben, und die Einkünfte bleiben steuerfrei.

Dann zählen die Einnahmen als Einkünfte. Bist du angestellt und bleiben alle Nebeneinkünfte unter 410 €, ändert sich trotzdem nichts. Gibst du ohnehin eine Steuererklärung ab, trägst du sie in die Anlage SO ein.

Nein. Einnahmen entstehen erst, wenn du Geld oder einen Gutschein tatsächlich erhältst. Punkte auf dem Konto beim Portal zählen noch nicht.

In der Anlage SO im Abschnitt für Leistungen. Über ELSTER wirst du durch die Eingabe geführt. Belege legst du nicht bei, bewahrst sie aber für Rückfragen auf.

In der Regel nicht. Wer als Privatperson an Umfrageportalen teilnimmt, betreibt kein Gewerbe, auch nicht mit mehreren Portalen gleichzeitig.

Quellen

Andreas Tschanz
Andreas Tschanz
Betreiber von bezahlte-online-umfragen.com

Ich bin gelernter Elektroniker, wohne in der Nähe von Thun und betreibe diese Seite allein, ohne Team und ohne Redaktion. Die Umfrageportale teste ich nicht selbst. Ich vergleiche, was sich nachprüfen lässt: Teilnahmebedingungen, Auszahlungsregeln, Verfügbarkeit pro Land und die Bewertungen anderer Nutzer. Was ein Anbieter für eine Anmeldung über meine Links zahlt, entscheidet nicht über meine Empfehlung.